Stromkosten senken: Mit der Energie-Genossenschaft

Steigende Stromkosten und veränderte Einspeisebedingungen stellen viele Haushalte, Unternehmen und Stromerzeuger vor neue Fragen. Eine Möglichkeit ist die Teilnahme an unserer Energie-Genossenschaft. Sie bringt Stromverbraucher und Stromerzeuger aus der Region innerhalb einer gemeinsamen Energiegemeinschaft zusammen.

Was bietet die Energie-Genossenschaft?

Als Mitglied können sich – abhängig von Verbrauch, Erzeugung und den jeweils geltenden Rahmenbedingungen – Kostenvorteile ergeben.

Die Energie-Genossenschaft bietet unter anderem:

  • mögliche Kostenvorteile durch die gemeinsame Nutzung von Strom,
  • mögliche Vorteile bei den Netzkosten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen,
  • Strom aus regionalen Erzeugungsanlagen innerhalb der Energiegemeinschaft,
  • die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom innerhalb der Gemeinschaft einzuspeisen.

Die konkrete Höhe eines möglichen Vorteils hängt von den individuellen Voraussetzungen und den jeweils geltenden Tarifen und Rahmenbedingungen ab.

 

Was bedeutet das konkret?

Eine Energiegemeinschaft bringt Menschen zusammen, die Strom erzeugen, und Menschen, die Strom verbrauchen. Beispiel: Paul betreibt eine Photovoltaikanlage und erzeugt mehr Strom, als er selbst benötigt. Den Überschuss kann er – unter den geltenden Voraussetzungen – in die Energiegemeinschaft einbringen. Anna ist Verbraucherin und bezieht Strom innerhalb der Energiegemeinschaft. Je nach Verbrauch, Erzeugung und den geltenden Konditionen kann sie von den Vorteilen der gemeinsamen Nutzung profitieren. Wichtig: Die Energiegemeinschaft ersetzt keinen Stromanschluss und keinen Netzbetreiber. Die Stromversorgung und Abrechnung erfolgen weiterhin innerhalb der geltenden gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen.

Für wen ist die Energie-Genossenschaft geeignet?

Die Energie-Genossenschaft richtet sich unter anderem an:

  • private Haushalte und Familien,
  • Unternehmen und KMU,
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Gemeinden und Vereine,
  • Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen,
  • Betreiber:innen anderer teilnehmender Erzeugungsanlagen.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft kostet einmalig 10 Euro. Dieser Betrag wird bei einem Austritt rückerstattet. Für Einspeiser:innen fällt zusätzlich eine einmalige Zahlung von 100 Euro an. Laufende Mitgliedsgebühren oder eine Vertragsbindung fallen laut den derzeit geltenden Bedingungen nicht an. Eine Kündigungsfrist besteht nicht. Aktuelle Konditionen und Teilnahmebedingungen:  www.raiffeisen.at/egeno

Muss ich dafür den Stromanbieter wechseln?

Nein. Für die Teilnahme an der Energie-Genossenschaft ist kein klassischer Anbieterwechsel erforderlich. Auch neue Stromleitungen sind für die Teilnahme nicht notwendig. Die Nutzung erfolgt über die bestehende Netzinfrastruktur und innerhalb der dafür geltenden gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen.

Wer kann Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft steht nicht nur Kund:innen der Raiffeisenbank offen. Auch Personen, Unternehmen, Gemeinden und Organisationen, die keine Raiffeisenkund:innen sind, können – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – Mitglied werden.

Interesse?

Bei unseren Energie-Infotagen informieren wir über die Energie-Genossenschaft, die Teilnahmevoraussetzungen und die Anmeldung.

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • Ihre Zählpunktnummer (beginnend mit AT und 33 Stellen),
  • einen Lichtbildausweis,
  • eine gültige E-Mail-Adresse.

Die aktuellen Termine finden Sie hier:  www.raiffeisen.at/egeno

Noch ein Hinweis zu den Kosten

Die tatsächlichen Kosten und möglichen Einsparungen hängen von der individuellen Verbrauchs- bzw. Einspeisesituation sowie den jeweils geltenden Tarifen, Netzentgelten und gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Die genannten Vorteile stellen daher keine Garantie für eine bestimmte Ersparnis dar.