Warum macht ein gemeinsames Konto Sinn?

Lebensmittel, Reparaturen, neue Couch – doch wer bezahlt? Für Menschen, die in einem Haushalt leben, ist ein Gemeinschaftskonto die perfekte Lösung, um gemeinsame Ausgaben übersichtlich zu verwalten. Mehr dazu erfährst du in unserem aktuellen Blog-Beitrag.

In einem gemeinsamen Haushalt stellt sich schnell die Frage nach der Finanzierung jener Dinge, die im täglichen Alltag benötigt werden. Wer bezahlt den Lebensmitteleinkauf? Wie werden Energierechnungen oder Internetkosten gerecht aufgeteilt? Wer übernimmt die Kosten, wenn etwas kaputt wird und repariert werden muss? Wer kommt für größere gemeinsame Anschaffung auf? Für all diese Fragen eignet sich ein Gemeinschaftskonto. Dabei muss es sich nicht zwingend um Paare handeln, auch für Wohngemeinschaften eignet sich ein solches Konto.

Varianten des Gemeinschaftskontos

Ihr könnte zwischen zwei verschiedenen Kontoarten wählen:

  • Und-Konto: Ein Und-Konto erfordert die Unterschriften aller Kontoinhaber, um Geldgeschäfte durchführen zu können.
  • Oder-Konto: Bei einem Oder-Konto kann jeder als Kontoinhaber allein Geld abheben oder Überweisungen tätigen.

Was ist besser geeignet?

Für den Alltag besser geeignet ist das Oder-Konto. Hier können beide Partner getrennt voneinander über das Konto verfügen, also zum Beispiel Überweisungen tätigen oder Bargeld beheben. Verfügungen, die den Kontovertrag betreffen (Kontoschließung, Kontorahmen, Zeichnungsberechtigungen) können dennoch nur gemeinsam entschieden werden. Eine Grundvoraussetzung für ein gemeinsames Oder-Konto ist natürlich großes Vertrauen!

Vorteile eines Gemeinschaftskontos

Es empfiehlt sich ein Gemeinschaftskonto zusätzlich zum eigenen Girokonto zu eröffnen. Im Regelfall zahlen alle Beteiligten den ausgemachten Betrag auf das Konto ein, um dann wiederum die finanziellen Aufwendungen des täglichen Lebens bewältigen zu können. Im Falle einer WG können dies auch mehrere Personen sein. So entstehen keine Diskussionen darüber, wer wann und was bezahlt hat. Es besteht also eine gerechte Aufteilung der laufenden Kosten und eine lückenlose Transparenz, da alle Kontoinhaber Einsicht auf das Konto haben.

Todesfall eines Inhabers

In der Regel werden Konten und Sparbücher des Verstorbenen, soweit es keine weiteren Kontoinhaber gibt, bis zum Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens gesperrt. Bei Gemeinschaftskonten wird in den meisten Fällen vermerkt, dass ein Inhaber verstorben ist, der andere Mitinhaber kann jedoch weiterhin über das Konto verfügen. Was dir beim Ableben eines geliebten Menschen eine wichtige Stütze sein kann, erfährst du in diesem Blog-Beitrag.

Zeichnungsberechtigung als Alternative

Alternativ zu einem Gemeinschaftskonto kann für ein Girokonto eine Zeichnungsberechtigung an eine zweite Person erteilt werden. Der Zeichnungsberechtigte darf dann auch Zahlungsaufträge durchführen.

Was ist der Unterschied zwischen zeichnungsberechtigt und verfügungsberechtigt?

Eine Zeichnungsberechtigung oder Verfügungsberechtigung wird direkt bei uns in der Raiffeisenbank Eberndorf hinterlegt und entscheidet über die Rechte und Pflichten betreffend des Kontos.

  • Zeichnungsberechtigung: Die Zeichnungsberechtigung ist das Recht des Zeichnungsberechtigten über das Konto zu verfügen in Form von z. B. Abhebungen, Einzahlungen oder Überweisungen. Der Zeichnungsberechtigte wird vom Kontoinhaber dazu bevollmächtigt. Die Rechte und Pflichten über das Konto verbleiben jedoch beim Kontoinhaber (= Verfügungsberechtigten). Der Zeichnungsberechtigte darf z. B. keine Bankomatkarte oder Kreditkarte bestellen, hat keine Befugnis das Konto zu löschen oder andere Zeichnungsberechtigte zu ernennen.
  • Verfügungsberechtigung: Die Verfügungsberechtigung ist das Recht, über ein Konto verfügen zu können. Grundsätzlich ist es so, dass der Inhaber des Kontos auch der Verfügungsberechtigte ist und damit alle Rechte und Pflichten innehat. Nimmt man aber einen weiteren Verfügungsberechtigten dazu, so hat dieser die gleichen Rechte und Pflichten wie der ursprüngliche Kontoinhaber. Beim Oder-Gemeinschaftskonto ist jeder für sich allein verfügungsberechtigt.

Welches Konto passt zu mir?

Ein Raiffeisenkonto ist die Basis für deine finanziellen Angelegenheiten. In Kombination mit Mein ELBA hast du damit deine Finanzen immer im Blick. Mit den Kontomodellen von Raiffeisen bekommst du nicht nur umfassende Leistungen rund um ein modernes und sicheres Konto, sondern kannst mit dem Treue-Bonus und dem Kreditkarten-Bonus zusätzlich bares Geld zurück verdienen. Gerne informieren wir dich zu unseren Kontomodellen und auch rund um das Thema Gemeinschaftskonto. Vereinbare dazu gerne einen Termin bei uns in der Raiffeisenbank Eberndorf!

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