Erbschaft: Bis dass der Tod euch zerstreitet…

Meist liegen bei Erbstreitigkeiten die wahren Ursachen in Konflikten, die es schon vorher gab. Die beste Vorbeugung für Streitigkeiten ist eine frühzeitige Planung. Unser Lebensordner bietet hierfür eine gute Unterstützung.

Man könnte meinen, der Tod eines Menschen sei schon traurig genug. Doch in vielen Familien fangen damit erst die Probleme an. Die Gründe für Erbstreitigkeiten sind unterschiedlich. Viele Leute streiten, weil sie davon ausgehen, etwas vom Erbe zu bekommen. Plötzlich taucht aber ein Testament auf, das jemand anderen als Erben einsetzt. Es kommt auch vor, dass die Gültigkeit des Testaments oder die Zurechnungsfähigkeit des Erblassers infrage gestellt wird. Oft wird auch darüber gestritten, welches Vermögen überhaupt vorliegt.

Das Erbrecht

Erbe wird jemand entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung. Unter Erbrecht werden alle Vorschriften verstanden, die die Rechtsnachfolge das Vermögen betreffend eines Verstorbenen regeln. Ist nur eine Person als Erbe berufen, so wird sie Alleinerbe (sogenannter „Universalerbe“). Sind mehrere Personen als Erben berufen, so bilden sie als Miterben eine Erbengemeinschaft.

Berufung zum Erben

Grundsätzlich kann nach österreichischem Recht jeder selbst regeln, was nach seinem Tod mit dem eigenen Vermögen zu geschehen hat (Testierfreiheit). Mögliche Formen dafür sind Erbvertrag oder Testament. Für den Fall, dass der Verstorbene keine Regelung getroffen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Das Pflichtteilsrecht

Zwischen diesen beiden grundsätzlichen Systemen (Testierfreiheit und gesetzliche Erbfolge) wird durch das Pflichtteilsrecht ein gewisser Ausgleich geschaffen. Der Verstorbene konnte einerseits zu Lebzeiten ungeachtet der gesetzlichen Erbquote eine letztwillige Anordnung treffen. Der Verstorbene muss aber andererseits bestimmten nahen Angehörigen trotzdem eine Quote seines Vermögens zukommen lassen. Wenn er dies unterlässt, räumt das Pflichtteilsrecht dieser nahen Angehörigen als pflichtteilsberechtigte Personen das Recht ein, von dem Testamentserben die Zahlung eines entsprechenden Betrages zu verlangen.

Offen darüber sprechen

Damit Erbstreitigkeiten gar nicht erst entstehen, ist eine vorausschauende Planung zu Lebzeiten sinnvoll. Idealerweise sprechen alle Beteiligten offen miteinander und der mögliche Erblasser sagt ganz klar, was er mit seinem Vermögen vorhat. Heimlichtuereien haben hier keinen Platz und machen die Sache nach dem Tod des Angehörigen, nur schwieriger. Viele Menschen wollen ihr Testament geheim halten, weil sie Konflikte scheuen. Die Streitereien bleiben aber nicht aus, sondern verschieben sich nur nach hinten. Wenn man auch über das Testament offen spricht, bleibt den Hinterbliebenen der Vorteil, dass sie noch fragen können, warum gewisse Entscheidungen getroffen wurden.

Zu Lebzeiten vorsorgen

Mit unserem Lebensordner fällt es leichter, die eigenen Gedanken zu sortieren und zu ordnen. Der Lebensordner kann Hinterbliebenen eine Orientierung geben, was im Falle eines Ablebens zu bedenken ist. Wesentliche Punkte wie Erbrecht, Erwachsenenschutzrecht, Patientenverfügung, Kontovollmacht, Pflege im Alter und was im Trauerfall zu beachten ist, werden hilfreich erklärt. Auch wichtige Dokumente können im Lebensordner übersichtlich abgelegt werden.

Ein Anker im Meer der Traurigkeit

Für den Erblasser ist es ein beruhigendes Gefühl, alles so geregelt zu wissen, wie er oder sie es gerne möchte. Für Hinterbliebene ist der Lebensordner eine Chance, sich mit allen Erben offen zu unterhalten und Streitigkeiten zu vermeiden. Denke bereits heute an morgen und bestelle den Lebensordner direkt online auf unserer Website. Wenn du für dieses sensible Thema lieber ein persönliches Gespräch wünschst, dann vereinbare gerne einen Termin! Unsere Berater informieren dich ausführlich über die Inhalte des Lebensordners. Wir nehmen uns gerne Zeit und beraten dich umfassend „über das Leben hinaus“!

Übrigens: Die gesamten Einnahmen kommen einer sozialen Einrichtung in unserer Region zugute. Der im Vorjahr eingenommene Erlös von Euro 2.000, – wurde bei der heurigen Generalversammlung  an das Kriseninterventionsteam des Roten Kreuzes der Bezirksstelle Völkermarkt übergeben.

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